Hundesteueranmeldung online
Hundesteuersatzung
§5 Entstehung der Steuer, Beginn und Ende der Steuerpflicht
(1) Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer. Die Steuerschld für ein Kalenderjahr entsteht am 01. Januar für jeden an diesem Tage im Gemeindegebiet gehalten über drei Monate alten Hund.
(2) Wird ein Hund erst nach dem 01. Januar drei Monate alt oder wird ein über drei Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht die Steuerschuld und beginnt die Steuerpflicht am 1. Tag des folgenden Kalendermonats.
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