Antrag eines Außenwasserzählers (AWZ) / Gartenwasser zur Absetzung der Abwassergebühren
Die privaten Außenwasser/ Gartenwasserzähler müssen den rechtlichen Vorschriften entsprechen und stehen im Eigentum des Gebührenzahlers.
Bitte beachten Sie folgende Installationshinweise für den Einbau/Ausbau und Wechsel eines Gartenwasserzählers:
Der Nachweis der verbrauchten und zurück gehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen (Antragstellung / Nachweis bis 30.11 jährlich)
Der Einbau erfolgt nicht durch den AZV oder die Gemeinde. Der Eigentümer ist für die Montage durch eine Fachfirma selbst verantwortlich. Die Gemeinde Elstertrebnitz ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.
Der Gartenwasserzähler ist an einen frostsicheren und gut zugänglichen Ort innerhalb oder auch in einem Schacht außerhalb des Gebäudes in die Leitung einzubauen, die ausschließlich der Entnahme von Wasser dient, welches nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen der Gemeinde Elstertrebnitz bzw. dem AZV „Weiße Elster“ oder eine Sammelgrube eingeleitet wird.
Der Einbau/Ausbau und Wechsel ist der Gemeindeverwaltung Elstertrebnitz mit dem Standort des Zählers, Zählernummer, dem Zählerstand am Tag des Einbaus/Ausbaus/Wechsels schriftlich mit entsprechenden Fotonachweis mitzuteilen (Post/ Mail ist zulässig). Die Gemeinde behält sich die örtliche Kontrolle durch einen Mitarbeiter der Gemeinde / AZV „Weiße Elster“ vor.