Wichtige Information zur Grundsteuer 2025
Bitte warten Sie auf Ihren neuen Bescheid.
Aufgrund der ab 01. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuer den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst. Alle Grundsteuerbescheide, die vor dem 01.01.2025 erlassen wurden, verlieren Kraft Gesetz zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit.
Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer ab 2025 festzusetzen ist, erhalten Sie nach der Festlegung des neuen Hebesatzes für Grundsteuer B Anfang des Jahres 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid.
Sollten Sie einem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte. Überweisungen tätigen Sie bitte erst, wenn Sie einen neuen Bescheid erhalten haben. Haben Sie der Stadt Pegau ein SEPA- Lastschriftenmandat erteilt, müssen Sie nicht tätig werden. Ein Einzug per Lastschrift erfolgt erst wieder, nachdem der neue Grundsteuerbescheid 2025 erlassen wurde.
Bitte leisten Sie keine Zahlungen ohne neuen Grundsteuerbescheid!
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Mehr über
Weitere Meldungen
Pressemittelung enviaTEL
Fr, 29. November 2024