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Extreme Verhältnisse in den Fließgewässern im Landkreis Leipzig vom 26.06.2023 (2023/123)
Landkreis Leipzig beschränkt die Wasserentnahmen für oberirdische Gewässer und Brunnen bis zum 30.09.2023
Wegen der anhaltenden Trockenheit gelten im Landkreis Leipzig derzeit folgende Verbote bzw. Beschränkungen von Wasserentnahmen:
Oberirdische Gewässer: Es darf kein Wasser mittels technischer Hilfsmittel, z.B. Pumpen entnommen werden.
Brunnen: Zwischen 10 und 18 Uhr darf kein Wasser zur Bewässerung öffentlicher und privater Grün- und Gartenflächen sowie von Sportanlagen entnommen werden. Das gilt auch für auch für Wasserentnahmen aus privaten Gartenbrunnen und für Bewässerungen, für welche eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.
Der Landkreis Leipzig erlässt Allgemeinverfügung im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs - Beschränkungen für oberirdische Gewässer bis zum 30.09.2023
Die Einhaltung des Entnahmeverbotes wird durch die untere Wasserbehörde überwacht. Auf die Bußgeldvorschriften der §§ 103 WHG i.V.m. § 122 SächsWG wird hingewiesen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 50.000 € geahndet werden.
Für Fragen zum Wasserrecht steht die untere Wasserbehörde im Umweltamt zur Verfügung.
Weiter Informationen finden Sie dazu auf der Internetseite des Landkreis Leipzig unter „www.landkreisleipzig.de/Pressemeldungen“
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