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Bebauungspläne

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument der Gemeinde, um die bauliche Entwicklung im Gemeindegebiet vorausschauend vorzubereiten und zu steuern. Geregelt wird das gesetzliche Verfahren über das Baugesetzbuch.

 

Das Baugesetzbuch schreibt vor, dass bauliche und sonstige Nutzungen der Grundstücke durch Bauleitpläne vorzubereiten sind. Darüber hinaus können die Gemeinden in eigener Verantwortung Satzungen erlassen, um die Eigenart eines Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt zu erhalten oder um die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Gebiete festzulegen.

 

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist das Planungsinstrument der Gemeinde und umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Er legt die städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsziele für einen Zeitraum von ca. 10 bis 15 Jahren fest. Die planende Gemeinde legt für die einzelnen Flächen die differenzierte städtebauliche Nutzung fest. Das sind zum Beispiel Flächen für Wohnbebauung, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Gemeinbedarfsflächen, Verkehrsflächen oder Grünflächen.

 

Im Flächennutzungsplan selbst wird die beabsichtige Bodennutzung flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt, so dass noch kein Baurecht für ein Grundstück abgeleitet werden kann. Ferner ist der Flächennutzungsplan die verwaltungsinterne Vorgabe für die nachfolgenden Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden.

 

Flächennutzungsplan der Gemeinde Elstertrebnitz

Bebauungspläne

Der Bebauungsplan wird aus dem übergeordneten Flächennutzungsplan der Gemeinde entwickelt und regelt die mögliche Nutzungsart und Bebauung von Gebieten und/oder Grundstücken. Ein Bebauungsplan stimmt mit den städtebaulichen Zielsetzungen überein und die Ziele der Raumordnungsplanung sowie deren Kriterien werden berücksichtigt. Die Gemeinde legt einen Bebauungsplan als Satzung fest und schafft Baurecht nach Baugesetzbuch.

 

Tabellarische Übersichten der rechtswirksamen Bebauungspläne

Bezeichnung des Bebauungsplans

Rechtskraft

Wohngebiet I

  • Planzeichnung

  • Lärmgutachten

  • Begründung

  • Umweltbezogene Stellungnahme

  • Wohnbaulandbedarf Elstertrebnitz

05.05.2021

Wohngebiet „Becker/Eichler“

  • Begründung

  • Planzeichnung

  • Umweltbelange

15.07.2022

Wohngebiet „Zum Marktsteg“

  • Begründung

  • Umweltbelange

  • Wohnbedarfsermittlung

  • Baugrundgutachten

  • Nachweis Löschwasserversorgung

  • Artenschutzrechtliche Betroffenheitsabschätzung

  • Planzeichnung

16.05.2022

 

Verweis auf Beteiligungsportal

Kontakt

Gemeinde Elstertrebnitz

D 64

04523 Elstertrebnitz

 

T: 034296 / 72825

F: 034296 / 49028

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