Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Hundesteueranmeldung online

Hundesteuersatzung

§5 Entstehung der Steuer, Beginn und Ende der Steuerpflicht

(1) Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer. Die Steuerschld für ein Kalenderjahr entsteht am 01. Januar für jeden an diesem Tage im Gemeindegebiet gehalten über drei Monate alten Hund.

(2) Wird ein Hund erst nach dem 01. Januar drei Monate alt oder wird ein über drei Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht die Steuerschuld und beginnt die Steuerpflicht am 1. Tag des folgenden Kalendermonats. 

(...)

 

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

 
 
 
 
 
 
 
Telefon* 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Hiermit ermächtige ich die Gemeinde Elstertrebnitz widerruflich, die von mir zu entrichtende Hundesteuer bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos, mittels Lastschrift, einzuziehen.

 
 
 
 
 
 
 
 

Es ergeht der Hinweis, dass wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, seitens des kontoführenden Instituts keine Verpflichtung zur Einlösung besteht. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Anfallende Rückbuchungsgebühren, bei ungenügender Deckung des Kontos, werden zu Lasten des Kontoinhabers berechnet.

 
    Datenschutz* 
 
 

Sicherheitsabfrage

 
 _    _    _    _     _  _      ___    
| \  / || | || | ||  | \| ||   / _ \\  
|  \/  || | || | ||  |  ' ||  / //\ \\ 
| .  . || | \\_/ ||  | .  || |  ___  ||
|_|\/|_||  \____//   |_|\_|| |_||  |_||
`-`  `-`    `---`    `-` -`  `-`   `-` 
                                       
refresh
 

Rechtliches:

Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.